Steuern sparen! Dieses historische Altstadtduo erwartet Sie im Herzen der fränkischen Kleinstadt Neustadt a. d. Aisch. Die Bambergerstraße 5-7 besteht aus zwei zusammenhängenden Gebäuden: Das wunderschöne Fachwerkhaus aus dem Jahr 1670 steht hierbei unter Denkmalschutz (Einzeldenkmal). Die Gebäude liegen im Sanierungsgebiet – so fällt auch die äußere Hülle des Massivbaus unter Ensembleschutz. Zur Immobilie gehören außerdem 4 überdachte Stellplätze, die über eine separate Zufahrt im Innenhof erreicht werden. Diese werden für zzgl. 15.000 EUR pro Stellplatz verkauft. Für sämtliche Maßnahmen, die der Erhaltung des Baudenkmals dienen, dürfen Sie auf Steuervorteile und Fördermittel hoffen. Nutzen Sie die erhöhte steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler oder die Sanierungs-Afa. Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EstG. Je nach Höhe des Sanierungskosten-Eigenanteils und des persönlichen Steuersatzes können hier erhebliche steuerliche Einsparungen möglich sein. Fragen Sie Ihren Steuerberater! Die baulichen Maßnahmen und geplanten Nutzungen bzw. Nutzungsänderungen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Kommen Sie für weitere Informationen auf uns zu!